Für die Regulierung vieler Versicherungsschäden am Auto muss ein Sachverständigengutachten 
eingeholt werden. Sehr bequem erscheint es da, diese Obliegenheit in wenigen Minuten online 
erledigen zu können. Genau das versprechen manche Anbieter: Der Kunde müsse nur Fotos 
hochladen und einige Angaben machen, den Rest erledige das Gutachtenbüro – ohne Vor-OrtTermin. Wörtlich: „Wir schicken Ihr Kfz-Gutachten direkt an die Versicherung. Durch die schnelle 
und unkomplizierte Abwicklung mit der Versicherung erhalten Sie die Auszahlung schneller.“

So einfach geht es jedoch nicht, wie das Landgericht Bremen kürzlich in einem (noch nicht 
rechtskräftigen) Urteil feststellte. Damit ein Kfz-Gutachten rechtlich Bestand hat, muss es auf 
Grundlage einer persönlichen Inaugenscheinnahme durch den Sachverständigen erstellt werden. 
Anderenfalls können und werden die Versicherer es ablehnen. Zudem ist das Versprechen, die 
Abwicklung zu übernehmen und für eine schnelle Auszahlung zu sorgen, unzulässig, da dies eine