Die fünf häufigsten Fehler beim Abschluss einer Hausratversicherung!!

Einer der wichtigsten Bausteine für die private Vermögensabsicherung ist die Hausratversicherung. Doch oft zeigt sich erst im Schadensfall, ob bei der Antragstellung alles richtig gemacht wurde. Worauf müssen Versicherungsnehmer beim Abschluss achten?

Blitz- und Überspannungsschäden können über die Wohngebäude- und Hausratversicherung versichert werden.
Vermeidung der wichtigsten Fallstricke, die fünf häufigsten Fehler:

1. Versicherungssumme richtig ermitteln
Viele marktübliche Hausratversicherungen werden auf Grundlage von Versicherungssummen vertrieben. Um diese richtig zu errechnen gibt es laut Policenwerk zwei Möglichkeiten. Zum einen könne der Versicherungsnehmer zusammen mit einem Makler einen aufwendigen Summenermittlungsbogen erstellen und die Werte schätzen. Zum anderen könne pauschaliert werden, also für jeden Quadratmeter Wohnfläche pauschal zwischen 650 und 750 Euro berechnet werden. Im Schadensfall könne dies schnell zu Problemen führen, da sich die Maximalerstattung aus der jeweiligen Versicherungssumme zuzüglich 10 Prozent Vorsorge und zehn Prozent für versicherte Kosten (Aufräumkosten, Hotelkosten) errechne. Da dies sehr schnell knapp werden könne, empfiehlt Policenwerk stattdessen Konzepte, die eine pauschale Erstattung je Versicherungsfall vorsehen.

2. Unterversicherungsverzicht
Dieser werde oft mit der Versicherungssummenermittlung verwechselt, da die Formel “Quadratmeter mal 650 Euro” keineswegs die richtige Versicherungssumme ermittle. Vielmehr sei es so, dass die jeweilige Versicherungsgesellschaft auf die Anrechnung der Unterversicherung verzichte. Das wirke bei kleineren Schäden, wie beispielsweise einem versicherten Schaden von 1.000 Euro bei zu niedrig gewählter Versicherungssumme. In diesem Fall wäre der Kunde laut Policenwerk unterversichert und der Versicherer müsste nur 500 Euro zahlen. Dank der “Unterversicherungsverzichtsklausel” würden trotzdem 1.000 Euro ausgezahlt. Diese wirke jedoch nicht bei Totalschäden.

3. Richtige Wohnfläche ermitteln
Grundlage für den optimalen Versicherungsschutz und die richtige Beitragsermittlung sei die richtige Ermittlung der Wohnfläche. Ist diese falsch angegeben, im schlimmsten Fall zu niedrig, könne der Versicherer im Schadensfall Leistungen verweigern. Den Experten zufolge ist die Grundfläche der Wohnung bei den meisten Versicherungen die richtige Wohnfläche. Sollten daran jedoch Zweifel bestehen, solle der Mietvertrag herangezogen werden.

4. Nachweis über Werte erstellen
Im Schadenfall sei es am Versicherungsnehmer nachzuweisen, dass sich die beschädigten oder gestohlenen Sachen tatsächlich in seinem Besitz befunden haben. Sollte dies nicht möglich sein, könne der Versicherer die Leistung verweigern. Aus diesem Grund sei es ratsam Hausrat, Quittungen und wichtige Formulare zu scannen oder zu fotografieren. Makler sollten laut Policenwerk einmal im Jahr mit dem Kunden durch dessen Wohnung gehen und vorhandene Bildbeweise aktualisieren. Vor allem empfehle es sich den Kleidungsbestand zu dokumentieren, da für diesen selten Nachweise aufbewahrt werden. Die gemachten Bilder können idealerweise auf einem USB-Stick gespeichert und in einem Bankschließfach gelagert werden, um ihn vor Feuer zu schützen.

5. Gefahrerhöhungen melden!
Eine Gefahrerhöhung ist laut Policenwerk eine Erhöhung der Einbruchgefahr oder anderen versicherten Gefahren durch Abwesenheit, Aufbau von Gerüsten oder Umnutzung. Diese dem Versicherer zu melden sei eine Obliegenheit des Kunden. Werde eine solche Meldung vergessen könne der Versicherer im Schadenfall die Entschädigung kürzen oder ganz verweigern. Die Zeiten und Fristen variieren unter den Versicherungsunternehmen, jedoch gelte bei Abwesenheit in der Regel eine Meldepflicht ab 60 Tage.

Sprechen Sie mit Ihrem Makler und lassen Sie sich Ihren Schutz überprüfen!!